Meine Pflegeberatung –
Pflege kann auch einfach sein
Pflegegeldrechner
Berechnen Sie ganz einfach Ihr voraussichtliches Pflegegeld mit unserem kostenlosen Pflegegeldrechner.
Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und zu Hause sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, erhalten Sie das Pflegegeld nicht vollständig, sondern nur anteilig.
Das liegt daran, dass ein Teil der Leistungen durch den Pflegedienst übernommen wird. Diese Kombination aus Pflege durch Angehörige und professionelle Unterstützung nennt man Kombinationsleistung.
Wie viel Pflegegeld Sie bekommen, hängt von zwei Dingen ab:
Ihrem Pflegegrad
den Leistungen, die Sie vom Pflegedienst in Anspruch nehmen (z. B. laut Rechnung oder Kostenvoranschlag)
Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie schnell herausfinden, wie hoch Ihr Anspruch ist. Geben Sie einfach den Betrag der Pflegesachleistungen ein.
Gemäß §38 SGB XI besteht die Möglichkeit Pflegegeld und Leistungen eines Pflegedienstes miteinander zu kombinieren.
Wichtiger Hinweis: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Häufige Fragen
Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 gezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn ein dauerhafter Unterstützungsbedarf besteht. Voraussetzung ist eine körperliche, geistige, psychische oder Sinnesbeeinträchtigung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält.
Der Beratungsbesuch dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Dabei wird geprüft, ob die pflegebedürftige Person ausreichend versorgt ist und ob sich der Pflegebedarf verändert hat.
Hinweise
Der Pflegegrad zeigt, wie stark Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Er wird von der Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgelegt. Voraussetzung ist ein Antrag auf Pflegeleistungen.
Die Kosten hängen von Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ab.
Die Preise sind zwischen Pflegekassen und Pflegediensten festgelegt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad sowie den genutzten Pflegeleistungen (Kombinationsleistung)
Der Rechner ist nur für volle Monate ohne Unterbrechungen (z. B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Krankenhausaufenthalt) anwendbar.
| Name | |
| Ihr Pflegegrad | |
| Maximale Sachleistungen | |
| Maximales Pflegegeld | |
| Rechnungsbetrag / Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) | |
| Ausgeschöpfter Sachleistungsanspruch | |
| Dies entspricht (ausgezahltes monatliches Pflegegeld) | |
| Verbleibender Pflegegeldanspruch | |
| Effektiver Rechnungsbetrag (umgewandelt) |
Haftungsausschluss!
Die Berechnungen und Ergebnisse des Pflegegeldrechners dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine verbindliche Auskunft dar. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungen kann nicht garantiert werden, da individuelle Faktoren und spezifische Regelungen der zuständigen Kostenträger nicht berücksichtigt werden können.
Der Webseitenbetreiber übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der angezeigten Ergebnisse oder daraus resultierende Entscheidungen. Es wird ausdrücklich empfohlen, die genauen Kosten und Ansprüche direkt mit dem zuständigen Kostenträger (z. B. Pflegekasse oder Versicherung) zu klären, um verbindliche Informationen zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Rechners auf eigenes Risiko erfolgt.